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   OVG Niedersachsen, 06.10.2016 - 2 LB 5/16   

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https://dejure.org/2016,33851
OVG Niedersachsen, 06.10.2016 - 2 LB 5/16 (https://dejure.org/2016,33851)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.10.2016 - 2 LB 5/16 (https://dejure.org/2016,33851)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. Oktober 2016 - 2 LB 5/16 (https://dejure.org/2016,33851)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs 3 HSchulG ND; § 72 Abs 3 HSchulG ND; § 8 Abs 1 HSchulG ND
    Auslaufen eines Studienganges; Diplom; Doppeldiplom; Prüfungsordnung; Vertrauensschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (22)

  • VG Berlin, 18.09.2014 - 3 K 466.13

    Verlängerung der seitens der Hochschule festgesetzten Frist zur Beendigung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2016 - 2 LB 5/16
    Da der niedersächsische Gesetzgeber die Umsetzung des Bologna-Prozesses - über die Einführung des Bachelor- und des Masterabschlusses mit Gesetz vom 24. Juni 2002 (GVBl. 2002, 286) hinaus - nicht eigens geregelt hatte (vgl. zur Entwicklung in anderen Bundesländern: BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 7.8.2007 - 1 BvR 22667/05 -, BVerfGK 12, 17 = NVwZ-RR 2008, 33; VG Berlin, Urt. v. 18.9.2014 - 3 K 466.13 - und Beschl. v. 26.2.2016 - 12 K 662.15 -, beide juris), war für die Einstellung der Diplomstudiengänge auf die allgemeine Regelung über die Schließung von Studiengängen in § 6 Abs. 2 Satz 1 NHG zurückzugreifen; hiernach richtet die Hochschule nach Maßgabe der in den Zielvereinbarungen (§ 1 Abs. 3 NHG) getroffenen Festlegungen Studiengänge ein, nimmt wesentliche Änderungen vor und schließt sie.

    Im Hochschulrecht sind sie überdies in dem Kontext zu sehen, dass mit ihnen der Schutz der Wissenschaftsfreiheit prozedural abgesichert werden soll (vgl. Epping, Nds. Hochschulgesetz, 2016, § 37 Rdnrn. 54 f.) unabhängig davon, ob das im Einzelfall gelungen ist (vgl. zu den Anforderungen BVerfG, Beschl. v. 24.6.2014 - 1 BvR 3217/07 -, BVerfGE 136, 338 = NVwZ 2014, 1370) oder ob andere Ausgestaltungen der Auslaufens- und Zuständigkeitsregelungen vorstellbar wären (vgl. VG Berlin, Urt. v. 18.9.2014 - 3 K 466.13 -, juris).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 49.02

    Gleichheitsgebot; Einbeziehung des Ehegatteneinkommens in die eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2016 - 2 LB 5/16
    Angesichts der Bindung an Gesetz und Recht kann eine Verwaltungspraxis oder ein Verwaltungshandeln mithin nur dann als Richtschnur für die Gewährung von Leistungen herangezogen werden, wenn diese Praxis der Rechtsordnung entspricht (BVerwG, Urt. v. 21.8.2003 - 3 C 49/02 -, BVerwGE 118, 379, juris).
  • BVerwG, 25.11.2004 - 5 CN 1.03

    Verwaltungsvorschriften mit Außenwirkung gegenüber Dritten; Bekanntgabe von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2016 - 2 LB 5/16
    Wird auf Verwaltungsvorschriften verwiesen, die damit Außenwirkung erlangen, sind diese bekannt zu machen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.2004, BVerwGE 122, 264).".
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2016 - 2 LB 5/16
    Sie durfte bestehensrelevante Teilregelungen nur dann in Bezug nehmen, wenn das Ziel der Bezugnahme hinreichend feststand und dem Publizitätserfordernis (vgl. BVerfG, Urt. v. 22.11.1983 - 2 BvL 25/81 -, BVerfGE 65, 283 = NVwZ 1984, 430; Liebler, jurisPR-BVerwG 22/2013 Anm. 5) hinreichend Rechnung getragen war.
  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 37.93

    Nachträgliche Kraftloserklärung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2016 - 2 LB 5/16
    Die Behörde darf mithin mittels des Herstellungsanspruchs nicht zu einer gesetzeswidrigen Handlung verpflichtet werden (vgl. hierzu allgemein: BVerwG, Urt. v. 8.12.1995 - 8 C 37/93 -, BVerwGE 100, 83, juris).
  • BVerfG, 25.02.1988 - 2 BvL 26/84

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2016 - 2 LB 5/16
    Dementsprechend muss bei der Verweisung des Gesetzgebers der Inhalt der Regelungen, auf die verwiesen wird, im Wesentlichen feststehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.2.1988, BVerfGE 78, 32, 35 f.).
  • OVG Niedersachsen, 09.07.2007 - 2 ME 444/07

    Hinweispflichten und Beratungspflichten einer Schule in der Zeit der Vorbereitung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2016 - 2 LB 5/16
    Derartige Handlungen vermögen keinen Anspruch herbeizuführen, der nach dem materiellen Fachrecht nicht gegeben ist, sondern rechtfertigen gegebenenfalls lediglich einen - im ordentlichen Rechtsweg zu verfolgenden Anspruch - auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung oder auf Entschädigung; denn eine Schaden verursachende Verletzung öffentlich-rechtlicher Nebenpflichten kann nicht beseitigt, sondern nur ausgeglichen werden (Senat, Beschl. v. 8.11.2007 - 2 ME 625/07 - v. 9.7.2007 - 2 ME 444/07 -, NVwZ-RR 2007, 766).
  • VG Regensburg, 12.07.2016 - RN 3 K 15.1219

    Annullierung einer Modulprüfung im Bachelorstudiengang

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2016 - 2 LB 5/16
    Hinsichtlich der in der Literatur streitigen Frage, ob nur Zusicherungen von Behördenmitarbeitern wirksam sind, welche die Kompetenz zur Außenvertretung der Behörde haben (vgl. zu Fragen der behördeninternen Zuständigkeit, der Organkompetenz und der Missachtung einer Kollegialzuständigkeit: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2014, § 38 Rdnrn. 96 ff.), ist jedenfalls im Hochschulrecht auch zu bedenken, dass nicht nur rechtlich verselbständigte Prüfungsausschüsse oder einer ähnliche Einrichtung tätig werden mögen, deren Entscheidungen (oder Teile davon in Gestalt von Vorfragen der Zulassung zur Prüfung) nicht wirksam von anderen Stellen der Hochschule vorweggenommen werden können, sondern auch bei "normalen" Entscheidungen im Prüfungsrechtsverhältnis der Schutzbereich der Freiheit von Forschung und Lehre berührt sein kann (vgl. zum Meinungsstand jüngst: VG Regensburg, Urt. v. 12.7.2016 - RN 3 K 15.1219 -, juris) .
  • VG Hannover, 26.03.2009 - 6 A 5340/08

    Jurastudium, Zwischenprüfung: Anrechnung; Rechtswissenschaft, Zwischenprüfung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2016 - 2 LB 5/16
    "Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass selbst eine anhaltende Verwaltungspraxis keine Ansprüche auf Verleihung eines bestimmten Titels begründen kann, wenn sie im Widerspruch zu den rechtlichen Grundlagen (hier der Prüfungsordnung) steht (vgl. OVG Münster, Urt. v. 20.8.1993 - 22 A 2085/91 -, NWVBl. 1994, 59, juris; VG Hannover, Urt. v. 26.3.2009 - 6 A 5340/08 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.1993 - 22 A 2085/91

    Diplomprüfungsordnung; Rechtswidrigkeit der Diplomprüfungsordnung; Ständige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.10.2016 - 2 LB 5/16
    "Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass selbst eine anhaltende Verwaltungspraxis keine Ansprüche auf Verleihung eines bestimmten Titels begründen kann, wenn sie im Widerspruch zu den rechtlichen Grundlagen (hier der Prüfungsordnung) steht (vgl. OVG Münster, Urt. v. 20.8.1993 - 22 A 2085/91 -, NWVBl. 1994, 59, juris; VG Hannover, Urt. v. 26.3.2009 - 6 A 5340/08 -, juris).
  • BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 3217/07

    Verfassungsbeschwerde gegen die organisatorische Ausgestaltung der Medizinischen

  • BVerwG, 27.06.2013 - 3 C 21.12

    Neustädter Bucht; Speedboot; Sportboot; Lärmschutz; Schallemission; Schallpegel;

  • BVerfG, 20.04.2016 - 2 BvR 1488/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Auslegung und Anwendung des § 35

  • BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 2667/05

    Verfassungsmäßigkeit der Umstellung der Studiengänge auf Bachelor- und

  • BVerwG, 21.01.2014 - 6 B 43.13

    Telekommunikation; Aktenvorlage im Verwaltungsprozess; "in camera" -Verfahren;

  • VGH Hessen, 23.03.2015 - 9 A 1479/13

    Anforderungen an die Gestaltung Übergangsregelungen bei der Umstellung eines

  • BVerwG, 08.01.2015 - 6 B 44.14

    Verleihen eines Diplomgrades; Erste juristische Staatsprüfung

  • OVG Sachsen, 18.08.2010 - 2 A 142/09

    Erfordernis der Festlegung einzelner Lerninhalte und Lernziele für die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2014 - 14 E 679/14

    Begründetheit eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei nicht

  • VG Dresden, 16.04.2015 - 5 K 948/12
  • OVG Bremen, 10.03.2014 - 2 A 146/12
  • VG Berlin, 26.02.2016 - 12 K 662.15

    Klage gegen Exmatrikulation

  • VG München, 12.09.2017 - M 3 K 16.2910

    Erforderliche Rechtsgrundlage für die Feststellung des endgültigen Nichtbestehens

    Unbeschadet des Umstands, dass derartige Vereinbarungen zwischen Hochschulen notwendigerweise das sachliche Fundament für die Zusammenarbeit mit ausländischen Hochschulen bilden, bedürfen ihre Regelungen - jedenfalls soweit sie das Prüfungsrechtsverhältnis berühren - einer Umsetzung in entsprechende Ordnungen der Hochschulen, wobei auch eine Verweisungsregelung in einer Prüfungsordnung auf materielle Prüfungsbestimmungen in Kooperationsvereinbarungen von Hochschulen nur in engen Grenzen möglich ist (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 6.10.2016 - 2 LB 5/16 - juris Rn.111 ff.).

    Darüber hinaus ist - ungeachtet der Frage, ob eine derartige Verweisung überhaupt zulässig wäre (vgl. dazu OVG Lüneburg, U.v. 6.10.2016 - 2 LB 5/16 - juris Rn.111 ff.) - in dem in Bezug genommenen "Learning Agreement" von "äquivalenten Prüfungen" keine Rede (dazu unter Ziff. 2.2.3.2).

  • OVG Niedersachsen, 09.08.2021 - 2 NB 57/21

    Auswahlkommission; Bachelorstudium; Beurteilungsspielraum; fachliche Eignung;

    In seinem Urteil vom 6. Oktober 2016 - 2 LB 5/16 -, juris, hat sich der Senat mit der Bestimmtheit einer Prüfungsordnung und der Zulässigkeit einer Verweisung auf bestehensrelevante Regelungen, die außerhalb dieser Prüfungsordnung standen, befasst.
  • VG Magdeburg, 26.10.2016 - 7 A 15/15

    Prüfungsrecht: Anspruch auf Ausstellung eines neuen Diplomzeugnisses mit der

    Selbst wenn es sich um eine anhaltende Verwaltungspraxis handeln würde, ließe sich daraus ein Anspruch auf Einbringung der Prüfungsergebnisse in die Gesamtnotenbildung nicht ableiten, weil auch eine solche nur dann als Richtschnur herangezogen werden kann, wenn diese Praxis der Rechtsordnung voll und ganz entspricht (BVerwG, Urt. v. 21.08.2003 - 3 C 49/02; OVG Lüneburg, Urt. v. 06.10.2016 - 2 LB 5/16; jeweils juris).
  • VG Hannover, 28.11.2016 - 3 A 2306/15

    Ausbildungsförderung; Einkommensanrechnung; Steuerbescheid; Werbungskosten

    Angesichts der Bindung an Gesetz und Recht kann eine Verwaltungspraxis oder ein Verwaltungshandeln mithin nur dann als Richtschnur für die Gewährung von Leistungen herangezogen werden, wenn diese Praxis der Rechtsordnung entspricht (Nds. OVG, Urt. v. 06.10.2016 - 2 LB 5/16 -, juris, Rn. 125, m. w. N. zur Rspr.).
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